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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wenn Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, wenden Sie sich einfach per E-mail oder Telefon an unsere Praxis.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier: Kontakt.

 


Wie sind unsere ärztlichen Sprechzeiten?

Montag
8:00 – 12:00 | 15:00 – 18:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:00 | 15:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch
8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 -12:00 | 16:00 – 20:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:00 Uhr

Für die Terminvereinbarung erreichen Sie uns während der Sprechzeiten und morgens jeweils 30 Minuten vorher ab 7:30 Uhr und während der Mittagspause.


Rezeptbestellung

Sie können ein Rezept für ein Dauermedikament unter folgender Nummer bestellen

Rezept-Hotline: 0 28 44 – 9 03 44 83

Es meldet sich ein Anrufbeantworter speziell für Ihre Rezeptbestellung.
Nach dem Signalton nennen Sie bitte
– Ihren Namen,
– Ihr Geburtsdatum und
– das benötigte Medikament.

Am darauffolgenden Tag können Sie das Rezept bei uns abholen.

Wichtig:

diese Bestellmöglichkeit besteht nur für Dauermedikamente, aber nicht für neu verordnete Präparate nach einem Krankenhausaufenthalt oder für Medikamente, die neu von einem anderen Kollegen vorgeschlagen werden.

Um etwaige Fragen zu klären bieten wir z.Z. die Videosprechstunde an.


Wie und Wann kann ich einen Termin vereinbaren?

Termine können Sie während der gesamten Sprechzeiten persönlich oder telefonisch vereinbaren.

Zusätzlich erreichen Sie uns schon morgens jeweils 30 min. vor den Sprechzeiten (ab 7:30 Uhr) und in der Mittagspause.

Unsere Kontaktdaten finden Sie hier: Kontakt.


Wie kann ich ganz allgemein Kontakt aufnehmen?

Dazu gibt es eine Reihe an Möglichkeiten:
per Telefon, Telefax, via Threema, E-mail und via pgp: verschlüsselt und mit sicherem Server.
Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.


Welche Möglichkeiten der Vorsorge gibt es?

Wir bieten bei uns die empfohlenen Vorsorgemaßnahmen an.

Aus unserer Sicht ist die strikt begrenzte Möglichkeit an laborchemischen Untersuchungen mitunter ein Manko. Die Abnahme „aller Werte” bei allen Patienten ist zwar weder möglich noch richtig, dennoch kann es im Einzelfall von Interesse sein, weitere Laborparameter zu bestimmen. Inwiefern diese Leistungen selbst bezahlt werden müssen oder gemäß den Richtlinien erstattet werden können, ist am besten im Gespräch zu klären.


„Ich habe gelesen …. es gäbe da eine neue Therapie!“

Wir sind immer an Ihren Erfahrungen oder an neuen Möglichkeiten in der Heilkunde interessiert.

Wir können schließlich nicht alles wissen und sind daher stets neugierig. Bringen Sie ggf. den Artikel/Bericht mit.


Wenden Sie auch alternative Methoden an?

Grundsätzlich ja.

Aus der Unmenge an Möglichkeiten, die es gibt, um auf die Gesundheit einzuwirken, haben wir uns der chinesischen Medizin und der Naturheilkunde zugewendet.

Hier haben Sie einen Einblick in unser Leistungsspektrum: Leistungen.

Außerdem bieten wir in unserer Praxis auch Akupunkturbehandlungen an.


Sind Tiere in unserer Praxis erlaubt?

Grundsätzlich können Tiere mit in die Praxis gebracht werden – allerdings nur in den Wartebereich.
Die Behandlungszimmer sind mit Ausnahme von Führhunden tabu.


Brauche ich die elektronische Gesundheitskarte,
um behandelt zu werden?

Grundsätzlich soll jeder Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte vorlegen.

Wenn Sie diese ablehnen und sich mit einem Behandlungsausweis Ihrer Krankenkasse bei uns vorstellen, akzeptieren wir diesen ohne Unterschied.


Mir wird Blut abgenommen für eine Laborbestimmung.
Muss ich dafür nüchtern bleiben?

Nur bei Schilddrüsenwerten und Nüchternblutzucker sollte man nach Möglichkeit 6 Stunden vorher nichts gegessen haben.

Ob sie einen Kaffee (allerdings dann ohne Zucker) oder ein Glas Wasser vor der Blutabnahme getrunken haben, ist nicht von Belang.


Muss ich für Atteste und Bescheinigungen etwas zahlen?

Die Kosten dafür werden i. d. R. nicht durch die Krankenversicherung erstattet und sind daher nach der Gebührenordnung kostenpflichtig.

Die genauen Kosten entnehmen Sie dem Info-Ordner, der in der Praxis ausliegt.


Machen Sie auch Hausbesuche?

Diese Frage, die doch immer wieder auftaucht, wundert mich am meisten.

Natürlich machen wir Hausbesuche – es ist eine Hausarztpraxis! Ich bitte nur darum, rechtzeitig dafür anzurufen.


Kann ich telefonisch Befunde erfragen?

Ja, aber nach Rücksprache und eher im Einzelfall.

Das Mitteilen von Diagnosen/Befunden über Telefon/Email sehe ich kritisch.


Brauche ich noch eine Überweisung zum Facharzt?

Ja, die Bestimmungen sind da ganz eindeutig!

Auch wenn vereinzelt nicht danach gefragt wird, ist es doch für den Kollegen von Bedeutung, wohin er einen Bericht schicken kann. Für Patienten, die sich sinnvollerweise in die Hausarztverträge eingeschrieben haben, ist es verpflichtend.


Was bedeutet die Abkürzung „HZV”?

Die Abkürzung steht für „Hausarztzentrierte Verträge„.

Sie bezeichnet damit ein Versorgungsmodell, bei dem der Hausarzt eine Art Lotse für den Patienten im Gesundheitswesen darstellen soll.

Im internationalen Vergleich erscheint ein derartiges Modell mit einer geringeren Rate an Krankenhausaufenthalten und Operationen sowie mit insgesamt niedrigeren Kosten verbunden zu sein. In Deutschland wird das System am konsequentesten in Baden-Württemberg umgesetzt und dort als großer Erfolg gefeiert. Die Politik fördert die Umsetzung der HZV mit der Verabschiedung des letzten GKV-Versorgungsstärkunggesetzes. Wir haben zu dem Thema diverse Info-Blätter vorrätig.


Videosprechstunde

Videosprechstunden führen wir gerne durch.

Melden Sie sich dafür telefonisch bei den MFA an. In der Regel erhalten Sie wenig später eine Email mit dem entsprechenden Link.

Ein kleines bürokratisches Hindernis gibt es allerdings:
– Bitte drucken Sie die per Email angefügte Einwilligungserklärung aus.
– Unterschreiben Sie diese bitte und zeigen sie mir zu Beginn der Videosprechstunde
– Bringen Sie die Einwilligungserklärung beim nächsten Besuch in unserer Praxis mit.

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